Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen

1. Anerkennung der Mietbedingungen

Diese Allgemeinen Charterbedingungen regeln die Rechte und Pflichten des Mieters (im Folgenden „Kunde“ genannt) und des Vermieters (im Folgenden „Charterunternehmen“ genannt). Die Croatia Sailing Academy Ltd. wird im Folgenden als „CroSailingAcademy“ oder „Website“ bezeichnet. Der Kunde akzeptiert alle Mietbedingungen in seinem Namen und im Namen seiner Crew. Durch die Leistung der ersten Zahlung, wie in der „Buchungsbestätigungsvereinbarung“ angegeben, erklärt der Kunde sein Einverständnis mit allen Bestimmungen und Bedingungen und erkennt an, dass die Leistung der ersten Zahlung die gleiche Bedeutung hat wie eine persönliche Unterschrift.

2. Mietpreis und Bezahlung

Im Mietpreis ist die Anmietung eines Bootes mit Standardausstattung inklusive Boots- und Besatzungsversicherung für die Mietdauer enthalten. Im Mietpreis sind die Kosten für den Wohnhafen (Parkplatz, Liegeplatz usw.), den Treibstoff, den Skipper-/Hostess-Service und die Kosten für andere optionale Dienstleistungen nicht enthalten. Der Kunde kann die Verantwortung für das Boot übernehmen, das zuvor über diese Website reserviert wurde, nachdem er 50% des Mietpreises nach Genehmigung seiner Anfrage (im Voraus) und die restlichen 50% des Mietpreises mindestens 4 Wochen vor dem Mietdatum bezahlt hat.

3. Pflichten des Charterunternehmens

Das Charterunternehmen verpflichtet sich, dem Kunden das Boot in voll funktionsfähigem Zustand und mit vollständiger Ausrüstung, einschließlich der in der Spezifikation auf diesen Seiten erforderlichen Ausrüstung, zur Verfügung zu stellen. Das Boot muss in einwandfreiem Zustand sein und die Wasser- und Kraftstofftanks müssen gefüllt sein. Es sollte zum vereinbarten Zeitpunkt und mit allen erforderlichen Unterlagen geliefert werden. Wenn das Charterunternehmen aus irgendeinem Grund die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung aller Tage, an denen er das Boot nicht nutzen konnte. Auch wenn es für den Vercharterer unpraktisch ist, dem Kunden das reservierte Boot zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen, ist der Vercharterer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein Ersatzboot mit den gleichen oder besseren Spezifikationen als das verfügbar ist einer reserviert. Wenn das Charterunternehmen nicht in der Lage ist, ein Ersatzboot bereitzustellen, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückerstattung des gesamten Mietbetrags oder eines Teils des Betrags für die Tage zu verlangen, an denen er das Boot nicht nutzen konnte. Der Kunde hat lediglich Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Mietbetrages. Alle weiteren Rechte sind ausgeschlossen. Sollte das Boot oder seine Ausrüstung durch natürliche Ursachen beschädigt werden, ist der Kunde verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Charterunternehmen in Verbindung zu setzen. Das Charterunternehmen ist verpflichtet, etwaige Schäden am Boot innerhalb von 24 Stunden zu beheben. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.

4. Anzahlung

Bevor der Kunde die Verantwortung für das Boot vom Yachthafen übernimmt, in dem es vertäut ist, ist er verpflichtet, beim Charterunternehmen eine Kaution zu hinterlegen. Die Kaution wird entsprechend der Länge/dem Wert des Bootes berechnet. Die Kaution kann in bar oder per Kreditkarte bezahlt werden und wird dem Kunden zurückerstattet, sobald das Boot zurückgegeben und zufriedenstellend überprüft wurde. Die Kaution wird dem Kunden nur dann in voller Höhe zurückerstattet, wenn keine Schäden am Boot oder seiner Ausrüstung entstanden sind oder keine Meldungen über mögliche Schäden durch Dritte während der Nutzung des Bootes vorliegen.

Wenn der Kunde einen Schaden meldet oder das Charterunternehmen bei der Inspektion feststellt, dass das Boot oder die Ausrüstung beschädigt ist oder ein Teil der Ausrüstung fehlt, behält das Charterunternehmen einen Teil oder die gesamte Kaution in Höhe der Reparatur- oder Ersatzkosten ein fehlende Ausrüstung.

Sollte das Boot nicht in einem sauberen und ordentlichen Zustand zurückgegeben werden, werden die Reinigungsgebühren von der Kaution abgezogen. Sollten die Kraftstofftanks nicht voll sein, wird der zum Auffüllen der Kraftstofftanks erforderliche Betrag von der Kaution abgezogen. Sollte die Crew (Skipper, Hostess, Koch etc.) nicht den vollen Betrag bezahlt haben, wird der benötigte Betrag von der Kaution abgezogen.

5. Pflichten des Kunden

Nachdem der Kunde die Verantwortung für das Boot übernommen hat, ist er verpflichtet, ausschließlich in kroatischen Hoheitsgewässern zu fahren. Um die kroatischen Hoheitsgewässer zu verlassen, muss eine besondere schriftliche Genehmigung eingeholt werden. Der Kunde ist verpflichtet, alle Regeln und Vorschriften bezüglich der Führung eines Bootstagebuchs zu beachten, das Boot und seine Ausrüstung mit größter Sorgfalt zu behandeln und gemäß guter Navigationspraxis zu segeln, d. h. nur bei günstigen und guten Wetterbedingungen
Sichtweite.

Der Kunde oder sein Skipper sollten über Navigationsfähigkeiten verfügen und über alle erforderlichen Lizenzen für die Navigation auf offener See und die Nutzung eines UKW-Radiosenders verfügen. Wenn das Boot in einen Unfall auf See verwickelt wird und das Boot oder seine Ausrüstung während der Fahrt beschädigt wird, ist der Kunde verpflichtet, das Charterunternehmen unverzüglich zu informieren. Die entsprechenden Telefonnummern des Charterunternehmens finden Sie in den Bootsunterlagen.

6. Pflichten des Kunden

Wenn grobe Fahrlässigkeit oder rücksichtsloses Verhalten beim Manövrieren des Bootes zu einem Schaden bei einem Dritten geführt hat, der nicht durch die Versicherung gedeckt ist, ist der Kunde persönlich verpflichtet, alle materiellen und rechtlichen Kosten zu tragen, die sich aus dieser groben Fahrlässigkeit oder diesem rücksichtslosen Verhalten ergeben können. Der Kunde haftet insbesondere dann, wenn das Boot aufgrund rechtswidriger Bootstätigkeit beschlagnahmt wird. Im Schadens- und/oder Unfallfall ist der Kunde verpflichtet, den Vorfall zu dokumentieren und eine schriftliche Bescheinigung bei der nächstgelegenen Postfiliale, einem Arzt oder einer anderen autorisierten Person einzuholen. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Charterunternehmen über ein solches Ereignis zu informieren. Wenn das Boot verloren geht, beschlagnahmt wird oder eine autorisierte Partei die Fahrt verboten hat, ist der Kunde verpflichtet, das Charterunternehmen und alle anderen relevanten autorisierten Personen zu informieren.

Alle Schäden am Unterwasserbereich, die durch grobe Fahrlässigkeit oder grobes Verhalten des Kunden verursacht werden, werden auf Kosten des Kunden repariert.

7. Bootsinspektion

Der Mieter ist verpflichtet, das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort an den Vercharterer zurückzugeben. Das Boot muss sauber und unbeschädigt sein und die Kraftstofftanks müssen voll sein. Wenn der Kunde das Boot nicht zur richtigen Zeit und am richtigen Ort an das Charterunternehmen zurückgibt, verpflichtet sich der Kunde, 300% des Tagessatzes für jeden überfälligen Tag zu zahlen, der stundenweise abgerechnet wird. Eine verspätete Rückgabe kann im Falle höherer Gewalt gerechtfertigt sein, sofern der Kunde das Charterunternehmen unverzüglich benachrichtigt.

8. Versicherung

Für die Bootsversicherung gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Das Boot, seine Ausrüstung und die Besatzung sind gegen alle Arten von Schäden und Verlusten versichert, einschließlich Feuer und alle üblichen See- und Kollisionsrisiken, die über den Franchise-/Kautionsbetrag für das oben genannte Boot hinausgehen, einschließlich einer Haftpflichtversicherung. Den Bootspapieren liegt eine Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter bei. Bei schwereren Unfällen und wenn andere Boote involviert sind, ist der Kunde verpflichtet, solche Fälle autorisierten Personen im nächstgelegenen Postamt zu melden und alle von der Versicherungsgesellschaft für notwendig erachteten Unterlagen einzuholen. Die Dokumentation muss alle relevanten Informationen über die Unfallursache und die zum Unfallzeitpunkt vorherrschenden Verhältnisse enthalten. Der Kunde ist verpflichtet, das Charterunternehmen unverzüglich über derartige Ereignisse zu informieren. Unterlässt der Kunde die vorgenannten Maßnahmen, haftet er für sämtliche Schäden, die aus der unterlassenen oder verspäteten Meldung des Vorfalls entstehen. Die Versicherungspolice deckt alle Schäden und Haftungen ab, die durch Unfälle, schlechtes Wetter und andere Naturkatastrophen entstehen, nicht jedoch Schäden, die durch rücksichtsloses Verhalten oder grob fahrlässiges Manövrieren des Bootes entstehen. Es ist dem Kunden nicht gestattet, seine Kaution zur Begleichung solcher Schäden zu verwenden. Der Kunde muss alle Kosten tragen, die durch vorsätzliches Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Von der Versicherung ausgeschlossen sind Schäden an Segeln oder am Motor, die durch fehlendes Motoröl entstehen.

9. Stornierung der Miete

Sollten der Kunde und seine Crew die Miete aus irgendeinem Grund stornieren, nachdem sie einen Vertrag mit der Charterfirma abgeschlossen haben, behält CroSailingAcademy den gesamten für die Miete gezahlten Betrag ein. Sollte der Kunde die Miete 4 Wochen oder länger vor dem Charterzeitraum stornieren, behält CroSailingAcademy den gesamten bereits gezahlten Betrag ein. Wenn es möglich ist und vom Charterunternehmen akzeptiert wird, wird CroSailingAcademy natürlich versuchen, einen Teil oder den gesamten Betrag des bereits gezahlten Geldes zurückzuerstatten, CroSailingAcademy behält sich jedoch das Recht vor, das Geld nicht zurückzuerstatten. Wenn ein Kunde sich für die Anmietung eines Charterbootes versichert hat, die Bootsanmietung jedoch anschließend aus berechtigten Gründen storniert, kann die Versicherungsgesellschaft dem Kunden eine Entschädigung anbieten. CroSailingAcademy behält sich das Recht vor, ein Boot zu ersetzen, wenn das reservierte Boot aufgrund unvorhergesehener Umstände, z. B. Naturkatastrophen mit Wasserschäden usw., beschädigt wird. In diesem Fall stellt CroSailingAcademy ein Boot mit gleichen oder besseren Spezifikationen als das reservierte Boot zur Verfügung.

Diese Klausel gilt nicht mehr im Falle von Krieg, terroristischen Aktivitäten, Natur- und Atomkatastrophen oder anderen unvorhergesehenen Umständen, die als höhere Gewalt eingestuft werden könnten. In diesem Fall ist CroSailingAcademy nicht verpflichtet, dem Kunden Schadensersatz zu leisten.

10. Besatzung

Wenn der Kunde sich für die Anstellung von Besatzungsmitgliedern (Skipper, Hostess, Koch usw.) entschieden hat, ist der Kunde verpflichtet, diese gut und respektvoll zu behandeln. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Verpflegung der Besatzung zu sorgen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im Falle der Anstellung von Besatzungsmitgliedern muss das Boot am letzten Abend des Charterzeitraums (Freitag) spätestens um 18:00 Uhr zur Basis zurückkehren.

11. Beschwerden

Wenn der Kunde und seine Crew während des Bootscharterzeitraums eine Beschwerde haben, sollten sie das Charterunternehmen und die CroSailingAcademy darüber informieren, die sich bemühen werden, etwaige Probleme zu lösen.

Es werden nur Einwände und Beschwerden berücksichtigt, die bei der Bootsinspektion schriftlich vorgebracht werden.

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